Allgemeine Geschäftsbedingungen des liesLotte Medien Verlages
Nr. 2, gültig ab 15.08.2012
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen dem liesLotte Medien Verlag, Uta Börger, Schillstr. 129 b, 86169 Augsburg (nachfolgend Verlag) und seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Bedingungen des Auftraggebers, die liesLotte nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Verlag unverbindlich, auch wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht.
- Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn der Verlag sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2 Anzeigenauftrag
- Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, z.B. die Einlage von Werbeflyern (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
- Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrags das Recht zum mehrfachen Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
§ 3 Auftragserteilung, Rechtliche Verantwortung und Vertragsinhalt
- Ein Anzeigenauftrag komm erst zustande wenn der Vertrag einen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt.
- Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel sowie für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
- Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verboten oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers nicht zu verbreiten/zu veröffentlichen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
- Es besteht kein grundsätzlicher Ausschluss von Konkurrentenanzeigen. D.h. sollen Anzeigen von Konkurrenten des Auftraggebers auf derselben, einer gegenüberliegenden Anzeigenseite oder in sonstiger Form ausgeschlossen werden, bedarf es einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung.
- Der Auftraggeber kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers und Vertragsabwicklung
- Der Auftraggeber hat den Anzeigentext entsprechend der Dateivorgaben zu erstellen und an den Verlag zu übermitteln.
- Der gelieferte Anzeigentext wird nicht Korrektur gelesen. Änderungen der Druckdaten/des Anzeigentextes durch den Verlag erfolgen grundsätzlich nicht. Dies gilt insbesondere für Kleinanzeigen.
- Korrekturabzüge werden nicht erstellt. Wird die Erstellung von Korrekturabzügen individualvertraglich vereinbart, werden Korrekturabzüge im pdf-Format übermittelt. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist Änderungswünsche zum Korrekturabzug schriftlich geltend macht, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Auftraggeber.
- Soll der Verlag den Anzeigentext erstellen und/oder gestalten, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. In diesem Fall wird der Verlag einen Korrekturabzug an den Auftraggeber im pdf-Format übermitteln und schriftliche Änderungswünsche des Auftraggebers bearbeiten.
§ 5 Vergütung und Stornierung / Rücktritt
- Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Anzeigenauftrags geltenden Mediadaten. Eine Preisänderung wird wirksam wenn der Kunde einer Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, Der Verlag wird den Auftraggeber hierauf in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
- Stornierungen seitens des Auftraggebers bedürfen der Schriftform und sind kostenfrei bis zum Anzeigenschluss möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden im Falle einer Stornierung 50 % des Anzeigenpreises fällig. Gleiches gilt bei nicht fristgerechter Datenlieferung bzw. soweit nach § 2 Abs. 2 vereinbarte einzelne oder mehrere Anzeigen aus Umständen nicht abgerufen werden, die der Verlag nicht zu vertreten hat.
- Leistungen für Anzeigenerstellung und / oder –gestaltung werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, mit einem Stundensatz von 50 € berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Die vom Verlag in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto des Verlags eingegangen bzw. bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Skonti gewährt der Verlag laut gültigen Mediadaten im Rahmen einer Bankeinzugsermächtigung.
- Von Neukunden kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
- Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text– und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, einschließlich der Kosten für Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
- Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print– und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz– und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt sowie zeitlich begrenzt auf das Auftragsverhältnis übertragen.
- Der Auftraggeber tritt mit Abschluss des Anzeigenvertrags die genannten Rechte an den Verlag ab, der Verlag nimmt die entsprechend Abtretung an. Die Abtretung erfolgt unentgeltlich.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag schriftlich über abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit einer in Auftrag gegebenen Anzeige zu informieren.
- Erstellt der Verlag für den Auftraggeber Texte, Grafiken oder ähnliche schutzrechtsfähige Leistungen im Rahmen von § 4 Abs. 4, erhält der Auftraggeber hieran ein zeitlich auf den Anzeigenauftrag befristetes, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine Weiterverwendung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliches Zugänglichmachen) außerhalb des Anzeigenauftrags ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlages zulässig. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst mit vollständiger Entrichtung der Vergütung wirksam.
§ 8 Gewährleistung
- Der Verlag gewährleistet im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Auftraggeber seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten (insbesondere seiner Pflicht zur Anzeigenerstellung entsprechend der Dateivorgaben) ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Verlag haftet nicht wenn er aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Auftraggebers gehandelt hat.
- Offensichtliche Mängel der Anzeige muss der Auftraggeber unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige geltend machen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren innerhalb von 12 Monaten.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Haftung
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
- Der Verlag haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verlag nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
- Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verlags.
- Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden oder ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Dasselbe gilt, wenn der Verlag eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat.
- Sofern der Verlag leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
§ 10 Anzeigenbelege
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beleghefte geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§ 11 Anzeigenkennzeichnung
Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“, “Advertorial” oder “Verlagsveröffentlichung” deutlich kenntlich gemacht.
Dies gilt auch für die auf der Website www.lieslotte.de eingestellten kostenpflichtigen PR-Texte und Online-Banner.
§ 12 Datenschutz
Die bei Auftragserteilung erhobenen Kundendaten werden gem. § 33 BDSG elektronisch gespeichert. Die Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist bzw. hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz des Verlages, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
- Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich Augsburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt.